Die Absicherung
Ein umfassender Versicherungsschutz ist bei jedem Auslandsaufenthalt sinnvoll. Die Regelung der Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung hat unbedingt vor der Abreise zu erfolgen. Die Versicherung im Heimatland sollte keineswegs gekündigt werden, denn ein Wiedereintritt in den Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Rückkehr sollte möglichst lückenlos und automatisch erfolgen. Die Wiederaufnahme in die Versicherung ist auch für den Fall eines vorzeitigen Abbruchs des Freiwilligendienstes abzuklären.
Entsendeorganisationen beraten Interessierte über die notwendigen Dokumente, die für einen Auslandsaufenthalt erforderlich sind. Die Organisationen verfügen darüber hinaus auch über günstige Gruppenversicherungen. Zusätzlich geben sie Auskunft über Reisekosten, Impfungen und gesundheitliche Risiken. Der Auslandsaufenthalt erfolgt jedoch auf eigene Gefahr.


